Kontakt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Mietobjekten über die Skolido GmbH in der Fassung vom 1. Januar 2021

  1. Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt wie im Angebot von der Skolido GmbH beschrieben oder mündlich mitgeteilt. Alle Mietobjekte sind vollständig möbliert. Die Betriebskosten (Wasser, Strom, Heizung) sind im Mietpreis eingeschlossen. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn das Objekt auf Skolido.ch oder anderen Plattformen gebucht wurde. Der gesamte Mietpreis ist an die Skolido GmbH frei von jeglichen Abzügen spätestens 14 Tage vor Anreise zu leisten.
  2. Die Skolido GmbH vermittelt das Mietverhältnis im Namen und Auftrag des jeweiligen Eigentümers des Mietobjekts.
  3. Die Skolido GmbH kann dem Mieter eine Mietkaution von bis zu 25 % der Bruttomiete vorab in Rechnung stellen. Die Mietkaution wird nach Beendigung der Mietzeit ungekürzt zurückerstattet, sollten keine Kürzungsgründe vorliegen.
  4. Die Miete beginnt am im Mietvertrag genannten Tage ab 16 Uhr. Der Mieter erhält die Schlüssel wie im Check-in Guide beschrieben am jeweiligen Mietobjekt durch Eingabe eines Codes in einem Schlüsselsafe, in welchen die Schlüssel deponiert sind. Bei Schlüsselverlust sind die effektiven Ersatzkosten (inkl. Schliesszylinder etc.) zu leisten. Diese können mit allfällig geleisteten Kautionen von der Skolido GmbH verrechnet werden.
  5. Kann der Mieter den Mietvertrag nicht oder nur verspätet antreten, so hat er dies der Skolido GmbH unverzüglich mitzuteilen. Sofern die Skolido GmbH eine alternative Vermietung nicht möglich ist, bleibt der vereinbarte Mietpreis zur Zahlung fällig. Ist eine alternative Vermietung möglich, so schuldet der Mieter der Skolido GmbH lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 100.-. Wird vom Mieter die Mietdauer nach Übernahme des Mietobjekts nicht eingehalten, so bleibt er der Skolido GmbH dennoch den Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer schuldig.
  6. Ein Rücktritt von einem rechtsgültig geschlossenen Mietvertrag ist nur in schriftlichem Einvernehmen zwischen der Skolido GmbH und dem Mieter möglich. Die Skolido GmbH ist in einem solchen Falle berechtigt, Rücktrittspauschalen von bis zu 50 % der vereinbarten Bruttomiete zu verlangen, sollte die Reise nicht bis mindestens 1 Wochen vor Anreise vom Gast storniert worden sein. Ansonsten erstatten wir den vollen Mietpreis abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 100.- Franken zurück.
  7. Die Überlassung des Mietobjekts dient nur zu Wohnzwecken und nur für die angemeldeten Personen (inkl. Kinder unter 16 Jahren). Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Das Mitbringen von Haustieren ist nur aufgrund besonderer Erlaubnis der Skolido GmbH gestattet. Änderungen in der Personenanzahl können nur bis 24 Stunden vor Mietbeginn berücksichtigt werden.
  8. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt der Skolido GmbH unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Verdeckte Schäden, welche nach der Abreise auftreten, werden mit Fotos dokumentiert. Die Ersatz- oder Reparaturkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Eltern haften für ihre Kinder. Für alle vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten Mobilien wird keine Haftung übernommen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten. Grundsätzlich gilt Nachtruhe und Zimmerlautstärke ab 22 Uhr.
  9. Das Rauchen ist in den Mietobjekten grundsätzlich nicht gestattet. Im Fall von Zuwiderhandlungen kann eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu CHF 400.- erhoben werden.
  10. Wenn der Mieter bei Anreise offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Inventarliste (falls vorhanden) feststellt, muss dieses spätestens am nächsten Vormittag der Skolido GmbH bis 11 Uhr mitgeteilt werden. Das Mietobjekt gilt ansonsten vom Mieter als genehmigt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch die Skolido GmbH bzw. den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird. In dringenden Fällen ist es der Skolido GmbH bzw. dem Vermieter gestattet, die Wohnung bzw. Liegenschaft zu betreten.
  11. Das Mietobjekt ist, an dem im Mietvertrag bezeichneten Tag bis 9.00 Uhr aufgeräumt und ausreichend gereinigt zu hinterlassen. Der Schlüssel muss dann wieder im Schlüsselsafe deponiert werden. Die Skolido GmbH ist berechtigt, Bett und andere Wäsche kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist die Skolido GmbH berechtigt, die Endreinigung des Mietobjekts vorzunehmen und zu berechnen.
  12. Für Einflüsse und Zustände, die ausserhalb des Einflussbereiches der Skolido GmbH bzw.dem Vermieter liegen (Umwelteinflüsse, Unterbruch von Strom oder Wasser, Unterbruch im Betrieb der Seilbahnen, öffentliche Verkehrsbeeinträchtigungen etc.) können diese nicht haftbar gemacht werden. Kann das Mietobjekt aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat die Skolido GmbH das Recht, ein gleichwertiges Mietobjekt als Ersatz zu stellen, sofern dies möglich ist.
  13. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertag solidarisch und unbeschränkt.
  14. Inhalt des Mietvertrages ist nur, was schriftlich vereinbart ist. Der Vertrag bleibt wirksam, auch wenn einzelne Klauseln unwirksam sein sollten. Dies gilt ebenso für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  15. Wird eine Wohnung verkauft oder kann diese durch einen Schaden oder höhere Gewalt nicht bewohnt oder übergeben werden, darf die Skolido GmbH nach eigener Wahl den Vertrag der gemieteten Wohnung durch einen gleichwertigen Wohnungstyp ersetzen. Ist dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, so kann die Skolido GmbH wie auch der Mieter vom Mietvertrag bis zum eigentlichen Datum des vereinbarten Mietbeginns zurücktreten. Der Mieter erhält in diesem Falle geleistete Vorauszahlungen ungekürzt zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegen die Skolido GmbH sind ausgeschlossen.
  16. Die Haftung der Skolido GmbH auf Schadensersatz aufgrund Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist auf nachgewiesenes grobfahrlässiges Verhalten und auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung von der Skolido GmbH und deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
  17. Es gelten die Gesetze der Schweizer Eidgenossenschaft. Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Brig, Kanton Wallis. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jeweils in ihrer jeweils aktuellen Fassung gültig und sind integraler Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages. Sie sind u.a. auf der Webpage der Skolido GmbH publiziert. ( skolido.ch )

 

Vereinbarung zum Mietvertrag für möblierte Ferienobjekte zum privaten Gebrauch über die Nutzung des W-LAN

  • Der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche Mitbewohner desFerienobjektes sich an diese Nutzungsvereinbarung halten und hält den Vermieter im Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei.
  • Der Mieter bestätigt, dass er die in dieser Erklärung enthaltene Haftungsfreizeichnung des Vermieters auch namens der Mitbewohner akzeptiert und unterzeichnet. Mieter und Mitbewohner werde nachfolgend «Benutzer» genannt.
  • Die Nutzung ist unentgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit in der Ferienwohnung/Ferienhaus beschränkt. Dabei kann seitens des Vermieters keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden.
  • Durch die Ausgabe des Codes übernimmt der Vermieter keinerlei Verpflichtungen.Die Verwendung erfolgt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Benutzer kein Recht, das W-LAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen.
  • Hiermit wird jegliche Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz usw. ausgeschlossen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des W-LAN übernommen. Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das W-LAN ausschliesslich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Dafür ist der Benutzer selbst verantwortlich.
  • Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und der Download von rechts- oder sittenwidrigem Inhalt sind untersagt.
  • Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das W-LAN zum Upload oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung rechts-, sittenwidriger oder urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden.
  • Jede missbräuchliche Verwendung des W-LAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, ist untersagt.
  • Sollte der Vermieter durch die Verwendung des W-LAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  • Bei Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstosses kann die Verwendung des W-LAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weitere zivil- wie strafrechtliche Schritte werden vorbehalten.

 

Der Vermieter ist im Übrigen berechtigt, bei begründetem Verdacht einer Straftat, die zuständigen Behörden über den Mieter und/oder den Benutzer (einschliesslich deren Adressen) zu informieren. Im Weiteren ist der Vermieter auf Anfrage der Behörden berechtigt, diesen die Personalien samt Adresse des Mieters und/oder der Benutzer mitzuteilen.